Steuerrechnung auf 2026-Tarifbasis (Grundfreibetrag 12.348 €). Kapitalerträge: nur Gewinnanteil nach Teilfreistellung ist beitragspflichtig. Abgeltungsteuer auf steuerpflichtigen Kapitalertrag (25%). PKV: 10%-Zuschlag entfällt im Rentenalter, KT43 Krankentagegeld entfällt ebenfalls.